Der Übersetzungsprozess für die Anerkennung von Scheidungs-, Sorgerechts- und anderen Gerichtsentscheidungen im Ausland.
Damit Gerichtsentscheidungen wie Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt sowie Anerkennung und Vollstreckung im Ausland gültig sind, ist eine beglaubigte und notariell beglaubigte Übersetzung erforderlich. Die vollständige Übertragung der juristischen Begriffe und der Entscheidungsgründe ist unerlässlich.
Bei der Übersetzung von Prozessunterlagen sind inhaltliche Fehler nicht zulässig; daher ist die Zusammenarbeit mit vereidigten Übersetzern, die die juristische Terminologie beherrschen, von großer Bedeutung. Bei Bedarf wird auch die Apostille erledigt.
Wir erstellen Ihre Übersetzungen von Justizdokumenten und Gerichtsentscheidungen in allen Sprachen nach den Grundsätzen der Vertraulichkeit und juristischen Genauigkeit.
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