Übersetzung und Beglaubigung der Ehefähigkeitsbescheinigung für alle, die im Ausland heiraten.
Die Ledigkeitsbescheinigung (Ehefähigkeitszeugnis) belegt, dass eine Person nicht verheiratet ist und kein Ehehindernis besteht. Bei einer Eheschließung im Ausland oder mit einer ausländischen Person werden eine beglaubigte Übersetzung und meist eine Apostille dieses Dokuments verlangt.
Das Dokument wird in die Sprache des betreffenden Landes übersetzt; anschließend werden die notarielle Beglaubigung und bei Bedarf die Apostille oder die konsularische Beglaubigung abgeschlossen. Die im Voraus erfragte Beglaubigungsreihenfolge des Ziellandes beschleunigt den Vorgang.
Für Ihre Eheschließungsvorgänge erstellen wir die Übersetzung der Ledigkeitsbescheinigung und weiterer Dokumente in allen Sprachen und beraten Sie bei den konsularischen Schritten.
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